Das Staatsziel der Nachhaltigkeit – aktuelle Betrachtungen

Prof.in Erika Wagner

Mittwoch, 4. Oktober 2017, Beginn 18:00

Kommunalkredit Austria, Türkenstraße 9, 1090 Wien

Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs hat in zahlreichen Causen dem Staatsziel Umweltschutz und Nachhaltigkeit entscheidungsrelevante Bedeutung bzw. zumindest erhebliches Gewicht in Interessenabwägungen zugesprochen. In der Causa 3. Piste scheint sich der Verfassungsgerichtshof von dieser bislang gefestigten und gebotenen Rechtsprechung distanziert zu haben. Das zieht die grundsätzliche Frage nach sich, welche Wirkungen innerhalb welcher Grenzen einem „bloßen Staatsziel“ zukommen können. Folgende Fragen werden dazu im Vortrag behandelt: Welche Folgen hat es, wenn in einfachgesetzlichen Interessenabwägungen verfassungsrechtliche Staatszielbestimmungen keinen Einlass finden? Welche Auswirkungen würde das (vorläufig) verhinderte Staatsziel Wachstum und Standortsicherheit auf umweltrelevante Projektvorhaben nach sich ziehen? In welchen Materien wäre sowohl in Hinblick auf den Rechtsschutz als auch in Hinblick auf den Umweltschutz der Gesetzgeber angehalten, Nachhaltigkeitskriterien im Genehmigungs-verfahren zu konkretisieren und in konkrete Genehmigungskriterien zu transformieren?

Erika Wagner hat Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz studiert und war von 1998 bis 2004 als Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Umweltrecht tätig. Nach ihrer Habilitation 2004 war sie zehn Jahre lang Professorin an beiden Instituten. Seit März 2014 ist sie Institutsvorständin des Instituts für Umweltrecht und Leiterin der Abteilung für umweltrechtliche Grundlagenforschung sowie Leiterin der Abteilung Umweltprivatrecht am Institut für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität.

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